Korkgeld Prozess – Hochzeit 2009, Urteil 2010
„Wie in anderen Fällen sollte auch hier nicht nur das Gebäude, sondern auch der gesamte Service mit Speisen, Getränken, Personal und Raumausstattung für eine größere Hochzeit mit 80 Personen vermietet werden.
Vielleicht hätte dem Brautpaar die Benennung des Hauses nach der seinerzeit äußerst umstrittenen Tänzerin, die schließlich in Bayern eine Staatskrise auslöste und zur Abdankung des Königs führte, zu denken geben sollen.
Jedenfalls entzündete sich ziemlich schnell und ganz unfeierlich der Streit zwischen Vermieter und Mieter an verschiedenen Punkten, so u. a. wie hoch das „Korkgeld“ bei Fremdcatering sein dürfte und für wie viel vermieterseitig gestelltes Personal das mietende Brautpaar bezahlen sollte.“
Man sollte sich gut überlegen, wie und wo man seine Hochzeit feiert.
Quellen:
AG München, Urteil vom 1. April 2010, Az. 453 C 20895/09 http://openjur.de/u/483695.html
Der besondere Fall „Hochzeit im „königlichen Liebesnest“ http://www.iww.de/mk/archiv/der-besondere-fall-hochzeit-im-koeniglichen-liebesnest-f17063
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